Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anmeldung, Bestätigung

Mit der Anmeldung per Brief, Fax, E-Mail, oder Online über Internetauftritt des Vereins für eine Reise bietet der Reiseinteressent dem Ski-Club Rinderbügen e.V. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den Ski-Club Rinderbügen e.V. verbindlich, wenn dieser dem Reiseinteressenten die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt.

Die Anmeldebestätigung erhält der Reiseinteressent in der Regel bei Vertragsabschluss, ansonsten unverzüglich nach der Anmeldung. Sie enthält alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen.

§2 Bezahlung

Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Reisebestätigung eine Anzahlung in Höhe von 100 € (entspricht ca. 20% des Reisepreises) fällig. Der Rest des Reisepreises ist bis 2 Wochen vor Reiseantritt zu leisten.

Zur Absicherung der Kundengelder hat der Verein eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird nach Buchungseingang übersandt.

Die Bezahlung erfolgt entweder in Bar, per Überweisung oder per Einzugsermächtigung.

§3 Leistungen, Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Ausschreibung, die zu der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen wurden. Vor Vertragsabschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.

§4 Rücktritt durch den Reisenden, Stornogebühr

Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter.

Bei einem Rücktritt des Reisenden verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Deren Höhe bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen erwerben kann.

Es besteht die Möglichkeit, über den Veranstalter eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

§5 Rücktritt durch den Reiseveranstalter, Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann bis zu zwei Wochen vor Beginn der Reise von dem Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung und in der Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Im Falle eines solchen Rücktritts werden dem Reisenden bereits geleistete Zahlungen umgehend zurückerstattet.

§6 Gewährleistung, Haftung

Dem Reisenden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 651 c ff. BGB) und Schadensersatzansprüche zu.

Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.